Gemeinsames Lernen
Schule ist ein Ort, an dem alle willkommen sind. Wir wollen Vielfalt!
Gemeinsames Lernen (GL) bedeutet, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam im Klassenverbund der Regelschule lernen - miteinander und voneinander!
Die Unterschiedlichkeit der Menschen nicht nur hinzunehmen, sondern als Chance und Bereicherung für jeden Einzelnen und für die Gemeinschaft zu betrachten, gehört zu den wesentlichen Grundeinstellungen für unser inklusives Arbeiten!
GL an der WBS
Seit Beginn des Schuljahres 2000/2001 ist an der Wilhelm-Busch-Schule der Gemeinsame Unterricht (seit 2014 unter dem Begriff "Gemeinsames Lernen" geführt) fester Bestandteil des Schulprogramms. Seit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz werden Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) inklusiv mit oder ohne einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF) unterrichtet.
Bei dieser Unterrichtsform wird ein gemeinsamer Inhalt so aufbereitet, dass alle Schüler und Schülerinnen daran teilhaben können. In einem offenen Unterricht kann man diesem Anspruch am ehesten gerecht werden, da hier stets die Möglichkeit einer starken Differenzierung und Individualisierung gegeben ist. Die Schüler und Schülerinnen bekommen so die Chance, ihre eigenen Lernwege auf der Basis ihrer individuellen Fähigkeiten zu finden. Unterricht in so vielfältig zusammengesetzten Gruppen erfordert eine besondere Haltung; nämlich die Überwindung einer Defizit- zugunsten einer Fähigkeitenorientierung. Inklusive Schulen stellen günstige Bedingungen für gemeinsames Lernen, echtes Miteinander und Teilhabe dar.
Ziel des Gemeinsamen Lernens ist die wohnortnahe Integration von Lernenden mit individuellen Beeinträchtigungen in das Schulleben der Grundschule. Die sonderpädagogische Förderung kann nach den Bildungszielen der Grundschule (zielgleicher Unterricht) oder nach dem Bildungsziel einer entsprechenden Förderschule erfolgen (zieldifferenter Unterricht):
*Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und den Förderschwerpunkten Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation oder Sehen werden im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zielgleich unterrichtet. Das bedeutet, für diese SchülerInnen gelten die Richtlinien der Grundschule.
* Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zieldifferent unterrichtet. Dies bedeutet, für diese SchülerInnen gelten die Richtlinien der entsprechenden Förderschule.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird das Gemeinsame Lernen in der Grundschule und der Unterricht in der Förderschule in rechtlicher und pädagogischer Sicht als gleichwertiger Förderort betrachtet.
Frau Lenkewitz und Frau Lipki sind Lehrerinnen für Sonderpädagogik. Durch das Studium, das Referendariat an Förderschulen und langjährige Lehrtätigkeiten in inklusiven Schulen konnten sie umfangreiche und qualifizierte Erfahrungen sammeln. Diese Kompetenzen können erfolgreich in das gesamte Schulleben der Grundschule eingebracht werden.
Eva Lenkewitz gehört seit dem Schuljahr 2009/10 zum Team der WBS. Seit 2023 arbeitet Elisabeth Lipki an der Wilhelm-Busch-Schule.
In diesem Schuljahr (2026) werden ca. 30 SchülerInnen in den Eingangsklassen sowie im dritten und vierten Schuljahr erweitert individuell gefördert. Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Sprache, Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung sowie Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung; z.T. mit Vorliegen einer Autismusspektrumstörung (ASS).
Beim Gemeinsamen Lernen hat das Team-Teaching eine zentrale Bedeutung. Es findet eine enge Zusammenarbeit und Beratung zwischen der Lehrerin für Sonderpädagogik und der Klassen- bzw. Fachlehrerin statt. In innerer und äußerer Differenzierung werden die individuellen Entwicklungs- und Förderziele der Kinder durch entsprechend angepasste Maßnahmen verfolgt. Diese Förderziele orientieren sich sowohl an den Unterrichtsinhalten als auch an den individuellen Stärken und Beeinträchtigungen der Kinder.
Kinder erhalten -je nach personeller Ressource- beispielsweise Förderung in Form von Kleingruppenunterricht oder Einzelförderung, sowie in therapieimmanenten Unterrichtseinheiten (sprachtherapeutische Angebote, Sensorische Integrationsübungen, Wahrnehmungsförderung, Förderung der Fein- und Grobmotorik, Konzentrationsförderung, Unterstützung der sozialen/ emotionalen Entwicklung, Psychomotorik etc).
Eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern ist unerlässlich und uns insbesondere bei Kindern mit vielfältig herausforderndem Verhalten sehr wichtig. Pädagogische Fördermaßnahmen, die im außerschulischen Umfeld weitergeführt werden, ermöglichen eine intensivere und schnellere Erreichung der individuellen Förderziele und eine qualitativ optimale Förderung. Der Austausch und die Kooperation mit Ärzten, Therapeuten und Frühförderzentren ist gewinnbringend und wünschenswert. Die Diagnosen und Einschätzungen der Experten sind oftmals die Grundvoraussetzung für die Entwicklung effektiver Maßnahmen innerhalb der individuellen Förderpläne.
Multifunktional genutzte Förderräumen ermöglichen sowohl die Förderung innerhalb von Kleingruppen als auch Einzelförderung. Hier können Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten gezielt und ganzheitlich gefördert werden.
Wege zum GL
Eltern von Schulneulingen können sich gerne bereits frühzeitig vor der Einschulung an die Wilhelm-Busch-Schule wenden, wenn sie sich über die schulische Förderung ihres Kindes informieren möchten. Generell ist für alle Kinder die Regelschule der erste Förderort.
Wichtig für eine gute Förderung von Anfang an ist die Kooperationsbereitschaft und aktive Mitarbeit der Eltern. Je früher und je mehr Informationen und Hintergrund wir zu individuellen Entwicklungsbesonderheiten erhalten, desto gezielter und schneller kann unsere Förderung ansetzen.
Kinder mit bestimmten Lern- und Entwicklungsstörungen („LES-Kinder“) werden an Grundschulen in der Regel ohne ein AO-SF eingeschult. Eltern können grundsätzlich jedoch (unter bestimmten Voraussetzungen) in jeder Alters- und Klassenstufe einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs(AO-SF) stellen.
Nach einem Beratungsprozess gemeinsam mit den beteiligten LehrerInnen und der Schulleitung wird solch ein Antrag an das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim gestellt. In einem Diagnoseverfahren wird dann der eventuelle sonderpädagogische Unterstützungsbedarf ermittelt und ein Förderschwerpunkt benannt (siehe oben). Die Entscheidung für die Teilnahme des Kindes am Gemeinsamen Lernen und den entsprechenden Förderort trifft immer die Schulaufsicht (in Kooperation mit den Eltern und der Schule).
Bei individuellen Fragen stehen Ihnen die Schulleiterin und die Lehrerinnen für Sonderpädagogik zur Seite.
Weitere Einzelheiten über den genauen Verlaufs eines AO-SF finden Interessierte und Betroffene auch auf der Homepage des Schulamtes des Rhein-Erft-Kreises www.rhein-erft-kreis-de.
Anmerkung: Einzelne Textbausteine in Anlehnung an "Zukunft der Bildung- Schule der Zukunft" und Norbert Greuel "AKV-Kompetenz", Feb.2002